EBC Mit uns - für EUROPA (deutsch)

Bei der Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen hat ein Hersteller die Möglichkeit, entsprechend den Vorgaben der jeweiligen TSI aus mindestens zwei verschiedenen Bewertungsverfahren (in den TSI als Modul bzw. Modulkombination bezeichnet) das für seine Zwecke am besten geeignete Verfahren auszuwählen - Tabelle 1. Hierzu stellt der Auftraggeber den Antrag auf Durchführung des EGKonformitätsbewertungs- oder EG-Prüfverfahrens bei einer benannten Stelle seiner Wahl. Diese erstellt nach positiver Durchführung des Bewertungsverfahrens die entsprechenden EG-Zertifikate. Mit dem Inkrafttreten der konventionellen TSI wurden die anfangs in den jeweiligen TSI enthaltenen Bewertungsverfahren aus den TSI ausgegliedert und in einem separaten Dokument (Beschluss 2010/713/EU der Kommission vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EGPrüfung, die in den gemäß Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind) zusammengefasst. Dadurch wurde der Umfang der einzelnen TSI erheblich reduziert und eine einheitliche Beschreibung der Module erreicht. Für die Interoperabilitätskomponenten wurden gleichzeitig neue Bezeichnungen eingeführt, um eine Unterscheidung der EG-Zertifikate nach altem bzw. neuemVerfahren zu ermöglichen. Auf Basis der von benannten Stellen erteilten EG-Zertifikate kann der Auftraggeber eines Teilsystems die EG-Prüferklärung für die nationale Behörde ausstellen und bei den Mitgliedstaaten, in denen das Teilsystem eingesetzt werden soll, die Inbetriebnahme beantragen. Für Teilkomponenten, für vom Hersteller definierte Teile eines Teilsystems, sowie für Phasen des Prüfverfahrens kann die Benannte Stelle Zwischenprüfbescheinigungen (Intermediate Statement of Verification) erteilen. Bei Interoperabilitätskomponenten können die Hersteller auf der Basis der erteilten EG-Zertifikate, EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärungen ausstellen und damit die Komponenten in Verkehr bringen oder in Teilsysteme einbauen, ohne dass es einer Beteiligung von Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bedarf. Modul Komponenten Teilsysteme Interne Fertigungskontrolle CA Interne Entwurfskontrolle mit Produktprüfung durch CA 1 Einzelbegutachtung Interne Entwurfskontrolle mit Produktprüfung in CA 2 unregelmäßigen Abständen EG-Baumusterprüfung CB SB Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage CC einer internen Fertigungskontrolle Qualitätssicherung Produktion CD SD Produktprüfung CF SF Einzelprüfung SG Umfassende Qualitätssicherung CH Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung CH 1 SH 1 Baumustervalidierung durch Betriebsbewährung CV (Gebrauchstauglichkeit) Tabelle 1: Bewertungsverfahren gemäß TSI QUALITÄTSMANAGEMENT

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY3NTk=